Brandschutz in Wohnbauten
Für Wohnbauten gelten die Brandschutzvorschriften der VKF, Ausgabe 2015. Sie verlangen je nach Gebäude eine Qualitätssicherung — von der Planung bis zur Abnahme. Wir beraten Bauherrschaften, Architekturbüros und Verwaltungen in Wohnbauten der Qualitätssicherungsstufen QSS 1 und QSS 2: früh genug, dass der Brandschutz die Planung nicht mehr umwirft.
Was QSS 1 und QSS 2 bedeuten
Die Stufe bestimmt, wie streng Nachweise und Verantwortlichkeiten geregelt sind. Ein Einfamilienhaus läuft in der Regel unter QSS 1; grössere Wohnbauten mit mehr Geschossen und Nutzenden unter QSS 2. Höhere Stufen — Hochhäuser, Sonderbauten — gehören in andere Hände; dafür vermitteln wir Ihnen die passende Fachperson.
Was wir übernehmen
Typische Anlässe
Neubau oder Aufstockung eines Mehrfamilienhauses, Umnutzung eines Dachgeschosses, energetische Sanierung mit neuen Fassadenaufbauten, Zusammenlegen von Wohnungen — überall dort stellt die Baubewilligung Brandschutzfragen, die sauber beantwortet sein wollen.
Wann braucht ein Umbau einen Brandschutznachweis?
Sobald das Baugesuch brandschutzrelevante Punkte berührt — etwa Fluchtwege, Tragwerk, Fassadenaufbau oder neue Nutzungen. Die Baubewilligungsbehörde legt fest, was einzureichen ist; wir klären das früh und direkt mit ihr.
Übernehmen Sie auch die Qualitätssicherung während des Baus?
Ja, in QSS 1 und QSS 2: wir prüfen die Ausführung gegen das Konzept, halten Abweichungen fest und begleiten die Abnahme.
Was ist mit höheren Stufen oder Sonderbauten?
Hochhäuser und Sonderbauten (QSS 3 und 4) gehören zu spezialisierten Brandschutzingenieuren. Wir sagen Ihnen offen, wenn Ihr Projekt dort liegt, und vermitteln die passende Fachperson.
Ein Bauvorhaben mit Brandschutzfragen?
Am wertvollsten ist die Beratung vor der Baueingabe — schicken Sie uns kurz Projekt und Stand.
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